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Bei Erwerbsunfähigkeit unterscheidet man zwischen vorübergehendem bzw. kurzfristigem Erwerbsausfall und dauerndem Erwerbsausfall. Für dauernden Erwerbsausfall infolge Krankheit (Invalidität) besteht die obligatorische Versicherungs-Pflicht gemäss BVG. Bei kurzfristiger Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit sind die Bestimmungen gemäss Obligationenrecht (OR 324a) oder - sofern vorhanden - eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) massgebend. Krankentaggeldversicherung Eine Krankentaggeldversicherung mit den Leistungs- Komponenten Vollversicherung, Übernahme von 80% des AHV-Lohnes, Leistungsdauer 2 Jahre und paritätische Prämienzahlung ermöglicht, den Leistungsbeginn der BVG-Rente mit einer Wartefrist von 24 Monaten zu vereinbaren. Dies ist heute auch die im Markt übliche Lösung. Vorteile: Unfallversicherung Denn Unfälle können jedem jederzeit passieren. Ganz plötzlich und ungewollt - im Strassenverkehr, im Haushalt, im Urlaub oder beim Sport. Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens. Er begleitet Sie 24 Stunden am Tag, auf der ganzen Welt • Spitalversicherung (allgemeine, halbprivate- und Private Abteilung) • Medikamente • Gynäkologische Vorsorge • Check-up • Hauskrankenpflege • Schutz- und Reise Schutzimpfungen • Brillengläser /Kontaktlinsen • Zahnbehandlungen • Kieferchirurgie • Orthopädische Hilfsmittel • Transportkosten ( Verlegung, Rettungsaktionen, Repatriierung ) • Gesundheitsförderung / Fitness • Mutterschaft(Stillberatungen, Geburtsvorbereitung, Ultraschall Untersuchungen) • Badekuren • Erholungskuren • Ärztlich verordnete Hilfsmittel • Ausland Behandlungskosten • Taggeldversicherung KVG & VVG • Risikolebensversicherung VVG ( sehr empfehlungswert ) • Unfall und Invalidität VVG • Krankheit ,Tod und Invalidität VVG • Gästeversicherung
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